Freitag, 9. Dezember 2016

Lavotchkin La-5 FN - Revell / Italeri 1/72

Die Lawotschkin La-5 (russisch Лавочкин Ла-5) war ein einsitziges einmotoriges sowjetisches Jagdflugzeug, das im Zweiten Weltkrieg eingesetzt wurde.


1941 machte sich Semjon Alexejewitsch Lavotchkin daran, ein Nachfolgemuster für die LaGG-3 zu entwickeln, die aufgrund ihrer Unterlegenheit gegenüber deutschen Jägern nur als Übergangslösung betrachtet werden konnte.
Dem neuen Muster wurde anstelle des V-12 Motors ein Schwezow ASch-82-Doppelsternmotor eingebaut, wodurch die Zelle komplett überarbeitet werden musste, was das Flugzeug praktisch zu einer Neukonstruktion machte. Das so im Flugzeugwerk Nr. 21 in Gorki entwickelte Modell wurde gegen Ende 1941 getestet. Die Erprobung verzögerte sich jedoch aufgrund von Problemen bei der Kühlung der hinteren Zylinder. Erschwerend kam hinzu, dass die Fabrik den Angriffen deutscher Bombenflugzeuge ausgesetzt war.
Im März 1942 waren alle Testflüge abgeschlossen und die La-5 absolvierte bis zum Juni 1942 die staatliche Flugerprobung. Anfang Dezember erschienen die mit einer Vollsichtkanzel ausgerüsteten ersten Serienexemplare, die erstmals bei der Schlacht von Stalingrad zum Einsatz kamen und dort den Beinamen „Hölzerner Retter von Stalingrad“ erhielten; Ende 1942 waren bereits 1.125 Flugzeuge an die Front geliefert worden, die gemeinsam mit den Yakovlev Yak-9 mit der deutschen Luftwaffe um die Luftherrschaft rangen. Anfang 1943 ging das Flugzeug mit dem verbesserten ASch-82F-Triebwerk, der dem Typ eine Höchstgeschwindigkeit von 630 km/h ermöglichte, als La-5F in die Serienproduktion.
Als im März 1943 der nochmals verbesserte ASch-82FN-Motor mit Direkteinspritzung verfügbar war, entstand als leistungsstärkste Version die La-5FN mit dem charakteristischen, ganz nach vorne gezogenen Lufteinlass auf der oberen Rumpfseite sowie dem abgesenkten Rumpfrücken hinter dem Cockpit für eine bessere Rundumsicht. Dieser Typ wurde im Sommer 1943 erstmals in größeren Stückzahlen in der Schlacht im Kursker Bogen eingesetzt. Sie konnte sich auf Grund ihrer Wendigkeit mit der gegnerischen Messerschmitt Bf 109 in Bodennähe und mittlerer Höhe messen und stieg schneller als die schwerere Focke-Wulf Fw 190. So hatte sie einen nicht geringen Anteil daran, dass die Initiative in der Luft ab diesem Zeitpunkt allmählich auf die sowjetischen Truppen überging. Iwan Koshedub, erfolgreichster alliierter Jagdflieger des Zweiten Weltkrieges, erzielte bei Kursk mit einer La-5FN zwölf Abschüsse. Problematisch waren jedoch die große Landegeschwindigkeit, unzureichende Instrumentierung und hohe Temperaturen in der Kabine.
Ab September 1943 kam die zweisitzige Schulversion La-5UTI (auch: La-5U, bei den Luftstreitkräften auch als UTI-5 bezeichnet) zum Einsatz.
Ebenfalls geflogen wurde die La-5FN von der 1943/44 aufgestellten „1. Gemischten Tschechoslowakischen Fliegerdivision“, unter anderem auch während des Slowakischen Nationalaufstandes von den Flugplätzen Zolná und Tri Duby aus. Bei der deutschen Luftwaffe wurden erbeutete La-5-Maschinen in der 2./Versuchsverband Ob.d.L nachgeflogen und getestet. Testpilot Werner Lerche bestätigte gute Verarbeitung, Flugeigenschaften und Steigleistungen.
Nach dem Krieg erhielten die Luftstreitkräfte der ČSR die La-5 als Ausrüstung und flogen sie unter dem Kürzel S-95. Der Übungsjäger La-5UTI wurde als CS-95 eingesetzt.
Bis Ende 1944 waren 3.826 La-5FN hergestellt. Insgesamt wurden rund 10.000 Flugzeuge aller Versionen gebaut.

Quelle : https://de.wikipedia.org/wiki/Lawotschkin_La-5














I attach great importance to the statement that the symbols of the Nazi period ( Swastikas ) serve only a faithful reproduction of the models. A political attitude can and should not be derived from it. The generally applicable laws and regulations, which allow an exhibition of Nazi symbols, will therefore be satisfied.

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Ich lege grossen Wert auf die Feststellung, daß die Symbole der NS-Zeit ( Swastikas ) lediglich einer originalgetreuen Wiedergabe der Modelle dienen ! Eine politische Einstellung/ Gesinnung kann und sollte nicht davon abgeleitet werden.

Den allgemein geltenden Gesetzen und Richtlinien, die zwar eine Ausstellung von NS-Symbolen erlaubt, aber eine Verherrlichung verbietet, wird somit entsprochen!




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